Allgemeine Mietbedingungen Musik Kraus GbR, Rothenkirchenerstraße 22, 96361 Steinbach am Wald, OT: Buchbach § 1. AllgemeinesDie Allgemeinen Mietbedingungen gelten in Ergänzung zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Der Mieter hat die gemietete Ware sorgfältig zu behandeln und sachgerecht zu bedienen bzw. bedienen zulassen. Insbesondere sind DIN- VDE- und VBG- Vorschriften einzuhalten und Bedienungsanweisungen zubeachten, die Aufstellungsort, Betriebslage, Betriebsdauer, Schutz vor Feuchtigkeit usw. betreffen. Der Mieterhat für eine störungsfreie Stromversorgung der Mietgegenstände zu sorgen. Für Ausfälle und Schäden derMietgegenstände infolge von Stromausfall, Stromunterbrechungen oder –schwankungen haftet der Mieter. Diesgilt unabhängig von seinem Verschulden. Die vom Hersteller angegebenen Gebrauchsvorschriften sind strikt zubefolgen. Veränderungen an der gemieteten Ware dürfen nicht vorgenommen, Etiketten und Beschriftungennicht entfernt werden. Der Mieter ist verpflichtet, die Ware nach Benutzung in gereinigtem Zustandzurückzugeben. Verschmutzungen, Aufkleber, Klebebänder etc. sind vom Mieter zu beseitigen. Der Vermieterkann andernfalls dem Mieter den Aufwand für Reinigung etc. in Rechnung stellen.§ 2. PreiseAlle ausgewiesenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer abLager Steinbach am Wald, OT: Buchbach. Unser Angebot ist freibleibend. Preisänderungen behalten wir uns vor.§ 3. LieferungGrundsätzlich ab Lager Steinbach am Wald, OT:Buchbach auf Rechnung und Gefahr des Mieters.Abweichungen hiervon müssen von uns schriftlich bestätigt werden. § 4. Zahlung / KautionBei einer Mietzeit von nicht mehr als einwöchiger Dauer ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge/Skontispätestens zum vereinbarten Mietbeginn (Vorauskasse) fällig. Die Rechnung gilt erst als bezahlt, wenn derVermieter über den Betrag frei verfügen kann. Der Vermieter behält sich ausdrücklich die Ablehnung vonSchecks vor. Alle anderen Zahlungsverfahren bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. VereinbarteZahlungsfristen sind einzuhalten. Der Vermieter ist zur Gebrauchsüberlassung nur Zug um Zug gegenvollständige Zahlung der Vergütung verpflichtet.Bei Zahlungsverzug des Kunden ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen mit 4% pa. über dem Diskontsatzder Deutschen Bundesbank zu berechnen.Der Vermieter ist generell dazu berechtigt, insbesondere bei längeren Mietdauern oder bei hochwertigenMietgegenständen, eine Kaution vom Mieter zu verlangen. Die Kaution ist nicht zu verzinsen und sichert diefristgerechte und einwandfreie Rückgabe der Mietsache.Sofern der Mieter uns nicht persönlich bekannt ist, muss bei der Abholung der Ware ein gültigerPersonalausweis der BRD vorgelegt werden.§ 5. Stornierung / Rücktritt der MietsacheDer Mieter verpflichtet sich zur termingerechten Abholung bzw. Rückgabe der Mietgegenstände. Der Mieter hatdas Recht den Vertrag bis 10 Tage vor Mietbeginn gegen Zahlung einer Rücktrittsgebühr zu kündigen. DieKündigung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Rücktrittsgebühr ist zum Zeitpunkt der Kündigungfällig und beträgt: 20% des vereinbarten Mietpreises wenn spätestens 30 Tage vor Mietbeginn storniert wird;50% des vereinbarten Mietpreises wenn spätestens 10 Tage vor Mietbeginn storniert wird und 80% desvereinbarten Mietpreises bei Stornierung bis 3 Tage vor Mietbeginn. Am festgelegten Liefertag ist ein Rücktrittdurch den Mieter nicht möglich. Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Eingang des Kündigungsschreibens beiuns maßgeblich.§ 6. Überschreitung der MietdauerBei Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Mietdauer wird dem Mieter die tatsächliche Mietzeit inTagesmieten berechnet. Sofern die Miete für den ursprünglich vereinbarten Mietzeitraum bereits bezahlt oderberechnet ist, sind wir zur Nachberechnung für die Zeitüberschreitung berechtigt. Dem Vermieter bleibt esaußerdem vorbehalten, einen höheren Eigen-, Verzugs- oder Fremdschaden geltend zu machen. Im Falleverspäteter Rückgabe ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt, die auch am Einsatzort mündlichausgesprochen werden kann. Der Vermieter ist zur Inbesitznahme des Mietgegenstandes berechtigt. Insoweitgestattet der Mieter ausdrücklich und unwiderruflich das Betreten des Einsatzortes.§ 7. VeranstaltungsortDer Mieter hat im Vorfeld jeder Veranstaltung für alle notwendigen ordnungsrechtlichen Genehmigungen zusorgen. Eventuell anfallende GEMA-Gebühren sind vom Mieter / Veranstalter zu tragen. Für den Fall derAnlieferung der Mietobjekte durch unsere Firma hat der Mieter dafür zu sorgen, dass der Anfahrtsweg zumVeranstaltungsort gewährleistet ist. Eventuelle Sondergenehmigungen, z.B. für die Nutzung vonFußgängerzonen oder öffentlichen Plätzen durch Transportfahrzeuge, sind beim Straßenverkehrs- oderOrdnungsamt durch den Mieter zu beantragen. Entstehende Kosten trägt der Mieter. Dies gilt auch beiUnterlassung.§ 8. Rechte DritterDer Mieter darf die Mietgegenstände ausschließlich für eigene Zwecke verwenden. Er darf über sie in keinerWeise verfügen, sie insbesondere nicht verpfänden, belasten oder sie in anderer Weise Dritten überlassen. DerMieter ist verpflichtet den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Gegenständedennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, insbesondere auch Kosten der Rechtsverfolgung, die zur Abwehr Eingriffe Dritter erforderlich sind.§ 9. Haftung des MietersDie Mietgegenstände und Anlagen sind nicht versichert. Aus diesem Grund obliegen dem Mieter besondereSorgfaltspflichten. Der Mieter hat sicherzustellen, dass keine fremden Personen Zugang zu den Mietobjektenhaben. Der Mieter trägt das uneingeschränkte Haftungsrisiko für den Verlust oder Diebstahl der gemietetenWare - gleich aus welchem Grund - sowie für Beschädigungen, die auf unsachgemäßer Handhabung oderunsachgemäßem Einsatzzweck beruhen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Gäste verursachtwerden. Dies gilt auch ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung und Übergabe des Mietobjektes durch das Personaldes Vermieters an den Mieter. Der Mieter hat daher für eine Sachgemäße Bedienung und Bewachung derMietobjekte zu sorgen. Leichte oder grobe Fahrlässigkeit sind hierbei ausdrücklich eingeschlossen.Ausgenommen hiervon sind Abnutzungen, die bei normaler Benutzung entstehen.Da sich der Mietgegenstand im Besitz des Mieters befindet, obliegt diesem der Beweis für ein schuldhaftesHandeln eines Dritten. Der Mieter stimmt ausdrücklich einer Beweisumkehr zu und zwar für alle Fälle derVeränderung oder Verschlechterung oder des Abhandenkommens des Mietobjektes.Vermietete Gegenstände, die während der Mietzeit oder des Transportes verloren gehen, oder unreparierbarbeschädigt werden, werden dem Mieter zum Neupreis bzw. Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Vermieters nicht befolgt, Änderungen an den Produktenvorgenommen, Teile oder Verbrauchsmittel verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, soentfällt jegliche Gewährleistung. Für Schäden, die durch den Gebrauch unserer Artikel entstehen, haften wirnicht. Bei Selbstabholern und Mietern, die den Mietgegenstand selbst installieren und betreiben, besteht keineVersicherung bzw. Haftung auf Seiten des Vermieters. Der Mieter hat alle geltenden Sicherheitsbestimmungeneinzuhalten, die z.B. das Abstürzen oder Umfallen von Mietgegenständen oder die Schädigung von Personendurch zu hohe Lautstärkepegel, ausschließen. Der Mieter nimmt dies ausdrücklich zur Kenntnis und erklärt sichzur Übernahme der vollumfänglichen Sachgefahr bereit.§ 10. Gebrauchsüberlassung und GewährleistungDer Vermieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand vor Auslieferung auf seine Funktionsfähigkeit zuüberprüfen. Technische Defekte am Mietgegenstand beseitigt der Vermieter auf seine Kosten. DieseVerpflichtung besteht nicht wenn eine Fehlbehandlung oder Fehlbedienung des Mieters, bzw. eines Drittenvorliegt.Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände bei Überlassung auf Vollständigkeit und Mangelfreiheit zuuntersuchen und bei einem auftretenden Mangel diesen uns unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter dieUntersuchung und/oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände alsgenehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich einsolcher Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden, sonst gilt derZustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt/mangelfrei.Unterlässt der Mieter die Anzeige, bestehen keine Gewährleistungsansprüche gegen unsere Firma.Der Vermieter ist nach seiner Wahl, im Falle einer auftretenden Funktionsstörung, zur Reparatur oderBereitstellung eines Ersatz-Mietgegenstandes berechtigt. Leistungs- und Typenbedingte Abweichungen hat derMieter hierbei in Kauf zu nehmen. Ist der Vermieter zur Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig in der Lage, kannder Mieter für den einzelnen mangelhaften Mietgegenstand eine angemessene Minderung des Mietpreisesverlangen. Sind mehrere Gegenstände vermietet, kann die Kündigung des gesamten Vertrages wegen derMangelhaftigkeit eines einzelnen Gegenstandes nur erfolgen, wenn die Mietgegenstände als zusammengehörigvermietet worden sind und die Mängel die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Mietgegenstände inihrer Gesamtheit wesentlich beeinträchtigen.Jegliches Mitverschulden des Mieters an der Störung schließt das Kündigungsrecht aus.Bei Rückgabe behalten wir uns 3 Werktage zur Überprüfung der Mietgegenstände vor.§ 11. Haftungsausschlüsse des VermietersDer Vermieter übernimmt keinerlei Haftung oder Schadenersatz für Schäden und Folgeschäden, gleich auswelchem Rechtsgrund. Der Haftungsausschluss betrifft insbesondere auftretende Funktionsstörungen oderTotalausfall des Mietgegenstandes und jeden sich daraus ergebenden Folgeschaden, sei er nun unmittelbareroder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinn.Ebenso haftet der Vermieter nicht für eingetretene Schäden oder Kosten durch unverschuldeten Personalausfallund damit verbundener Verhinderung der Dienstausübung, wie im Falle von Krankheit, Unfall oder nicht selbstzu vertretenden Verhinderungen.§ 12. EigentumsvorbehaltDie gemietete Ware bleibt grundsätzlich unser Eigentum. Dies gilt ausdrücklich auch dann, wenn durchüberschreiten der Mietdauer der zu berechnende Mietpreis dem Kaufpreis entspricht.§ 13. SchriftformÄnderungen und / oder Abweichungen der Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und sind nur mitgegenseitiger Kenntnisnahme gültig.§ 14. SchlussbestimmungenVorstehende Mietbedingungen treten mit Abschluss des Mietvertrages in Kraft und gelten, auch wenn imEinzelfall nicht darauf Bezug genommen ist, für alle Geschäftsvorgänge, es sei denn, dass hiervon abweichendeBedingungen schriftlich vereinbart worden sind. Anderslautende Bedingungen des Mieters werden dadurchrechtsunwirksam, sofern sie vom Vermieter nicht ausdrücklich, schriftlich anerkannt werden.Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten aus demVertragsverhältnis, Kronach.§ 15. Salvatorische KlauselSofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.